Abdichtungen am Neubau oder am Altbau? Unterschiedliche Regelwerke für die Abdichtungen an Gebäuden

Bei der Planung von Abdichtungsmaßnahmen für Neubauten oder bei Bestandsgebäuden sind unterschiedliche technische Regelwerke zu berücksichtigen.

Für Neubauten gelten in der Regel die DIN Normen, für nachträgliche Abdichtungen gelten  u.a. die technischen Merkblätter der WTA (Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V.)

Weiterhin sind, je nach Anwendungsfall, die Regelwerke der jeweiligen Berufsverbände zu berücksichtigen. Dieses sind unter anderem:

  1. Regelwerke des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks Band I, II
    1. Regeln für Abdichtungen
    2. Regeln für Dachdeckungen
    3. Regeln für Metallarbeiten
  2. Klempnerfachregeln des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima – Richtlinien für die Ausführung von Klempnerarbeiten an Dach und Fassade
  3. Richtlinie für die fachgerechte Planung und Ausführung des Fassadensockelputzes sowie des Anschlusses der Außenanlage
  4. Richtlinie für Anschlüsse an Fenster und Rollläden bei Putz, Wärmedämm-Verbundsystem und Trockenbau
  5. RAL Richtlinie 20 Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren für Neubau und Renovierung
  6. Herstellerrichtlinien des jeweiligen Baustoffs
  7. Landesbauordnung (LBO) sowie die Energieeinsparverordnung EnEV

Durch neue Erkenntnisse sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung von Bauweisen und Baustoffen befinden sich alle Regelwerke in einem dynamischen Prozess. Durch stetige Fortbildung behalten wir für Sie den Überblick.

Technische Regelwerke zum nachträglichen Einbau von Abdichtungen an Gebäuden nach WTA

Eine der häufigsten Schadensursachen bei Abdichtungen an Gebäuden in Berlin und Brandenburg sind nicht oder unzureichend abgedichtete Kelleraußenwände in „Berliner Altbauten“.

Für diese Schadensfälle ist zunächst die Zugänglichkeit des abzudichtenden Bauteils zu klären. Beispiele:

Eine Freilegung der Kelleraußenwand ist möglich, da es keine, an das Gebäude angrenzende, Bebauung gibt.

Die Freilegung der Kelleraußenwand ist nicht möglich, weil:

  1. das Gebäude teilunterkellert ist und somit eine Kellerwand überbaut wurde
  2. das Gebäude auf der Grundstücksgrenze zum Gehweg / Straße steht
  3. das Gebäude auf der Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück steht
  4. das Gebäude auf der Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück steht und mit dem Nachbargebäude eine Gebäudetrennwand bildet
  5. die Kellersohle sich auf unterschiedlichen Ebenen befindet und somit Höhenversätze vorhanden sind

Für den Einbau einer nachträglichen Horizontalsperre im Mauerwerk stehen folgende Sanierungssysteme zur Verfügung:

  • Mauerwerkssägeverfahren
  • Edelstahlblech-Einschlagverfahren
  • Bohrlochinjektionsverfahren

Alle Verfahren haben ihre begrenzten Einsatzmöglichkeiten. Begrenzt werden diese durch die Zugänglichkeit, die Wirtschaftlichkeit und den dauerhaften Erfolg.

Um das Bohrlochinjektionsverfahren anwenden zu können, ist zuvor das freie Porenvolumen bzw. der Durchfeuchtungsrad (DFG) im Mauerwerk zu bestimmen. Hierfür sind Kernbohrungen vorzunehmen und das Kernbohrgut DARR zu trocknen.
Durch die Feststellung der Sättigungsfeuchte kann das freie Porenvolumen zur Aufnahme des Injektionsmittels bestimmt werden. Liegt der DFG über 50,0%, raten wir ohne besondere Maßnahmen von jeglichem Injektionsmittel ab.

Technische Regelwerke für Abdichtungen bei Neubauten 

Bis zum Juli 2017 gab es die DIN 18195 Teil 1-10 Bauwerksabdichtungen

  • DIN 18195-1         Grundsätze, Definitionen, Zuordnung der Abdichtungsarten
  • DIN 18195-2        Stoffe
  • DIN 18195-3        Anforderungen an den Untergrund und Verarbeitung der Stoffe
  • DIN 18195-4        Abdichtungen gegen Bodenfeuchte (Kapillarwasser, Haftwasser) und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden; Bemessung und Ausführung
  • DIN 18195-5        Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen: Bemessung und Ausführung
  • DIN 18195-6        Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser; Bemessung und Ausführung
  • DIN 18195-7        Abdichtungen gegen von innen drückendes Wasser; Bemessung und Ausführung
  • DIN 18195-8        Abdichtungen über Bewegungsfugen
  • DIN 18195-9        Durchdringungen, Übergänge, An- und Abschlüsse
  • DIN 18195-10      Schutzschichten und Schutzmaßnahmen

Hinweise zur DIN 18195 Bauwerksabdichtungen:

DIN 18195 Teil 4 Abdichtung gegen Bodenfeuchte
Bodenfeuchte ist kapillargebundenes Wasser im Erdreich. Durch Kapillarkräfte dringt es auch gegen die Schwerkraft vor. Bodenfeuchte ist als Mindestbeanspruchung immer vorhanden.

DIN 18195 Teil 6 Zeitweise aufstauendes Sickerwasser
Zeitweise aufstauendes Sickerwasser übt einen hydrostatischen Druck auf die Abdichtung aus. Durch bindigen Boden kann das Wasser nicht schnell genug zum Grundwasser absickern und staut sich somit von unten nach oben auf.

DIN 18195 Teil 6 Von außen drückendes Wasser
Von außen drückendes Wasser ist für die Abdichtung die gleiche Beanspruchung wie der Lastfall zeitweise aufstauendes Sickerwasser. Im Unterschied dazu liegt der Bemessungswasserstand weniger als 300 mm unter der Unterkante der Bodenplatte.

Baugrundgutachten
Die Planung einer erdberührten Gebäudeabdichtung ist immer vom Lastfall abhängig.
Die Frage die es zu klären galt ist: Gibt es sich aufstauendes bzw. drückendes Wasser an der Sohle und der Kelleraußenwand oder nicht. Diese Frage kann nur durch ein Bodengutachten geklärt werden.
Jeder Planer und Eigentümer, der die Erstellung eines Bodengutachtens unterlässt, begibt sich im Schadensfall in das Haftungsrisiko. Die Kosten für ein Bodengutachten sind im Vergleich zur Gebäudeabdichtung selbst sehr gering. Häufig wird hier am falschen Ende gespart.

Rückstausicherung Abwasserleitungen  / Verlust des Versicherungsschutzes
In der Regel sind Schäden, die aus einem Rückstau in Abwasserleitungen entstehen, ausgeschlossen. Daher ist es bei Bestandgebäuden anzuraten, Rückstauklappen einzubauen und diese regelmäßig warten zu lassen.
Die Schadenssummen, die daraus resultieren und vom Versicherer nicht übernommen werden, stehen nicht im Verhältnis zu den Kosten der Nachrüstung.

Seit Juli 2017 gelten die Regelwerke der DIN für Abdichtungen bei Neubauten, Instandhaltung und Erneuerung

Die DIN 18195 Teil 1 – 10 wurde  durch die DIN 18531, DIN 18532, DIN 18533, DIN 18534, DIN 18535 ersetzt. Die DIN 18531 bis 18535 unterscheiden jetzt folgende Baugruppen:

DIN 18531 Teil 1 – 3 Dachabdichtungen – Abdichtungen für nicht genutzte Dächer, Balkone, Loggien und Dachterrassen-
Anwendungsklassen

K1       Standardausführung;                das Flachdach soll über ein 2,0%iges Gefälle verfügen
K2       höherwertige Ausführung;       das Flachdach ist mit 2,0% Gefälle aufzuführen

DIN 18532 Teil 1 – 6 Befahrbare Verkehrsflächen

Diese Planungsleistungen bieten wir leider nicht an.

DIN 18533 Teil 1 – 3 Erdberührte Bauteile
Wassereinwirkungsklassen

W1-E        nicht drückendem Wasser
W2-E        drückendem Wasser
W3-E        nicht drückendem Wasser auf erdüberschütteten Decken
W4-E        Spritzwasser am Wandsockel sowie Kapillarwasser in und unter erdberührten Wänden

Raumnutzungsklassen

gering                        offene Werk- oder Lagerhallen, Tiefgaragen
durchschnittlich     Aufenthaltsräume
hoch                          Kulturgüter- oder Serverräume

Rissklassen

R1-E bis R4-E        0,2 mm bis 5,0 mm

DIN 18534 Teil 1 – 6 Innenräume / Bäder
Wassereinwirkungsklassen

W0-I       gering               Flächen mit nicht häufiger Einwirkung aus Spritzwasser (z.B. Waschbecken)
W1-I        mäßig                Flächen mit nicht häufiger Einwirkung aus Brauchwasser, ohne Intensivierung durch anstauendes Wasser (z.B. Wände, Badewannen / Duschen)
W2-I        hoch                  Flächen mit häufiger Einwirkung aus Brauchwasser, vor allem auf dem Boden zeitweise durch anstauendes Wasser intensiviert (z.B. Boden von Duschen)
W3-I        sehr hoch         Flächen mit sehr häufiger oder lang anhaltender Einwirkung aus Spritz- und/oder Brauchwasser und/oder Wasser aus intensiven Reinigungsverfahren, durch anstauendes Wasser (z.B. Schwimmbecken, gewerbliche Sanitäranlagen / Duschen)