Wir ermitteln mit unseren hochwertigen Feuchtemessgeräten sowie unserer langjährigen Erfahrung die Feuchte- und Schimmelpilzschadensursache. In unseren Gutachten dokumentieren wir das Ausmaß des Wasserschadens und führen den Beweis über die Schadensursache. Wir planen für Sie die Sanierung und ermitteln den Sanierungsaufwand. Falls erforderlich, vertreten wir Ihre Interessen gegenüber dem Schadensverursacher oder der Versicherung.
Wasserschäden / Feuchteschäden
Die Ursachen von Feuchte- und Schimmelpilzschäden lassen sich in folgende Kategorien einteilen:
- Leitungswasserschäden
- Geplatzte Trinkwasserleitungen durch Einfrieren der Leitungen
- Defekte Heizleitungen durch unzureichende Rohrverbindungen
- Defekte Fußbodenheizungen durch unzureichende Rohrschellen
- Rohrleitungsleckagen in Abwasserleitungen durch defekte Dichtungen
- Wasserschäden in Nassräumen / Badezimmern
- Defekte Silikonfugen an Badewannen oder Duschtassen
- Defekte Dichtungsbänder in den Boden-/ Wandanschlüssen
- Defekte Einläufe von Badewannen oder bodengleichen Duschen
- Defekte Boden- und Wandabdichtungen hinter Boden- und Wandfliesen
- Eindringendes Wasser durch die Gebäudeabdichtung
- Nasse Kellerböden durch aufsteigendes Grundwasser
- Feuchte Decken, Dachschrägen oder Gauben durch undichte Dächer
- Nasse Kellerwände durch fehlende oder defekte Abdichtung der Kelleraußenwände
- Feuchte Wände, Fußböden oder Decken durch defekte Terrassen- oder Balkonabdichtungen
- Feuchte- und Schimmelpilzschäden durch Heiz- und Lüftungsverhalten
- Unzureichendes Heizverhalten
- Unzureichendes Lüftungsverhalten
- Zu hohe Luftdichtheit von Gebäuden
- Unzureichende Wärmedämmung von Außenbauteilen
Mit unserer umfangreichen und sehr hochwertigen Messtechnik ermitteln wir die Ursachen von Wasserschäden sowie Schimmelpilzschäden. Auf Grundlage der Ergebnisse erstellen wir ein zielgerichtetes und kostenoptimiertes Sanierungsgutachten.
Zur Feststellung der Schadensursache sowie für die Planung von Abdichtungsmaßnahmen, kann es erforderlich sein, Baustoffproben zu entnehmen. Unter anderem bestimmen wir bei mineralischen Baustoffen den Durchfeuchtungsgrad und führen Salzanalysen durch.
Wir beraten Sie ganz individuell und stehen Ihnen mit unserem ausführlichen Gutachten beiseite. Wir begleiten oder übernehmen für Sie die Schadensbeseitigung. Wir führen Erfolgskontrollen bei Trocknungsmaßnahmen und Bauwerksabdichtungen durch.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Rubrik „Feuchteschäden„.
Schimmelpilzschäden
Zur Feststellung, ob es nach einem Wasserschaden zu einem Schimmelpilzbefall gekommen ist, entnehmen wir fachgerecht Schimmelpilzproben. Um bei gesundheitlichen Beschwerden die Sporenkonzentration in der Raumluft festzustellen, bieten wir Schimmelpilz-Luftpartikelmessungen an. Die Schimmelpilzproben werden im Labor ausgewertet und auf ihre gesundheitliche Relevanz beurteilt. Hierfür verwenden wir die neueste und hochwertigste Messtechnik, die es zurzeit am Markt gibt.
Um das Ausmaß eines Schimmelpilzbefalls festzustellen, sind Probenentnahmen erforderlich. Diese können von der Oberfläche (zerstörungsfrei) oder aber aus dem Baustoff entnommen werden.
Wir ergründen die Schadensursache und beurteilen das Schadensausmaß. Im Gutachten werden alle erforderlichen Schimmelpilzdekontaminationsarbeiten sowie Trocknungsmaßnahmen aufgeführt. Wir erstellen für Sie eine fachgerechte Sanierungsplanung und ermitteln die voraussichtlichen Sanierungskosten.
Mit den Ergebnissen lassen wir Sie nicht allein! Wir übernehmen für Sie die Bauüberwachung mit den entsprechenden Erfolgskontrollen.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Rubrik „Schimmelpilzschäden„.
Wir erstellen sowohl Gutachten für Privat als auch Gerichtsgutachten.
Abdichtung von Gebäuden
Viele der Feuchte- und Schimmelpilzschäden entstehen durch unzureichende oder defekte Gebäudeabdichtungen. Sind es bei Ihnen nasse Kellerwände, Kellerböden oder defekte Balkonabdichtungen? Ist Ihre Flachdachabdichtung oder Dachterrasse undicht?
Wir ermitteln für Sie die Leckage und erstellen ein Sanierungskonzept, mit allen erforderlichen Leistungen, um den normgerechten Zustand wieder herzustellen. Als Grundlagen für die Wiederherstellung ziehen wir die aktuellen DIN-Normen, WTA-Merkblätter sowie Regelwerke des Dachdeckerhandwerkes und die Herstellerrichtlinien heran.
Leider gibt es am Markt viele Systemanbieter, die nicht geeignete Sanierungstechniken und Sanierungsstoffe anbieten, welche nicht zum Erfolg führen.
Grundlage jeder Sanierungsmaßnahme ist eine ausreichende Ermittlung der Schadensursache und des Schadensausmaßes. Nur so kann die wirtschaftlichste Sanierungstechnik mit einem dauerhaften Erfolg ermittelt werden.
Versicherungsschäden
Besonders wichtig im Umgang mit Versicherungen sind die lückenlose Dokumentation und vor allem die Beweisführung der Schadensursache sowie des Schadensausmaßes. Vertrauen Sie dies nicht allein dem Gutachter der Versicherung oder einem so genannten Schadensregulierer an.
Versicherungsgutachter
Im Schadensfall vertreten die „Gutachter der Versicherungen“ oder auch häufig „Schadensregulierer“ genannt, nicht die Interessen der Versicherungsnehmer. Ihr Erscheinen vor Ort dient vornehmlich dem Zweck, Ausschlussgründe zu finden, damit die Versicherung entweder gar nicht leisten muss oder so wenig wie möglich.
Leider haben wir immer wieder feststellt, dass besonders bei umfangreichen und kostenintensiven Versicherungsschäden, die „Schadensregulierer“, selbst bei einer eindeutigen Sachlage, die versicherungspflichtige Schadensursache schlichtweg leugnen.
Besonders wenn die Versicherer erkennen, dass der Versicherungsnehmer den Schaden nicht mit eigenen finanziellen Mitteln im Voraus beseitigen kann, nutzen sie diese Zwangslage aus. So bestimmen sie indirekt unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Mitteln der Schaden reguliert wird.
Einige Versicherungen haben eigene Brand- und Wasserschadenssanierungsfirmen gegründet. So bestimmen sie die Art der Sanierungen und diktieren die Preise. Teilweise wird der Versicherungsnehmer von der versicherungseigenen Sanierungsfirma genötigt eine Abtretungserklärungen zur Schadensregulierung zu unterzeichnen.
In der Folge wird häufig nur eine unzureichende Sanierung mit minderer Qualität durchgeführt.
Hier helfen wir Ihnen. Wir vertreten Ihre Interessen und sorgen dafür, dass der Schaden vollständig und nachhaltig beseitigt wird. Wir haben die Erfahrung, das Durchhaltevermögen und, wenn erforderlich, die Kontakte zu Rechtsanwälten, mit denen wir uns gegen Versicherungsgesellschaften durchzusetzen.
Leitungswasserschäden / Versicherungsschäden
In den Versicherungsbedingungen heißt es bei Leitungswasserschäden „bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser aus Rohrleitungen“. Hierzu zählen:
- Leckagen an Heizungsrohren
- Leckagen an Trinkwasserleitungen
- Leckagen an Abwasserleitungen
Hierzu zählen in der Regel nicht:
- Leckagen an Regenwasserleitungen
- Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation
- Überschwemmungen
- Löschwasser
- …
Es werden nur Schäden reguliert, die am Gebäude entstanden sind. Nicht reguliert werden Schäden am Mobiliar. Hierfür tritt die Hausratversicherung ein.
Wohngebäudeversicherungen
Neben den zuvor genannten Leitungswasserschäden schließt die Wohngebäudeversicherung auch Schäden aus Hochwasser, Sturm, Hagel, Bränden und Blitzeinschlägen ein.
Hausratversicherung
Bei einer Hausratversicherung sind alle beweglichen Dinge, wie Möbel und Ihre persönlichen Gegenstände versichert, die durch Wasserschäden aus geplatzten Heiz- und Wasserleitungen, Waschmaschinenschläuchen oder Leckagen an Abwasserleitungen entstanden sind.
Nicht versichert sind:
- Wasserschäden durch Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation
- Wasserschäden durch aufsteigendes Grundwasser
- Wasserschäden aus einem Wasserbett
- Wasserschäden aus einem Aquarium
Privathaftpflichtversicherung
Hat Ihr Nachbar einen Wasserschaden verursacht und das Wasser ist zum Beispiel durch die Wohnungs- oder Gebäudetrennwand bei Ihnen eingedrungen, dann tritt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers ein. Diese Schadensfälle sind meist schwierig, da häufig der Zugang zur Schadensquelle verweigert und der Sachverhalt bestritten wird.