Gutachten zur nachträglichen Abdichtung von Kellerwänden sowie
Dachterrassen und Balkonen
Wir haben uns auf die Erstellung von Gutachten zur nachträglichen Abdichtung vom Kellermauerwerk, Bodenplatten sowie die Sanierung von Dachterrassen und Balkonen spezialisiert. Die Folge von unzureichenden und defekten Abdichtungen sind Feuchte- und Schimmelpilzschäden.
Um einen Feuchte- und Schimmelpilzschaden dauerhaft zu entfernen, ist die Ursache der Feuchtezufuhr zu ermitteln. Nur so kann ein wirtschaftlich vertretbares Sanierungskonzept mit einem dauerhaften Erfolg erstellt werden. Im Zuge dessen ist auch das flächige Schadensausmaß zu ermitteln.
Schadensursachen aufgrund fehlender oder defekter Abdichtungen
- Regen- und Spritzwasser
Wasser dringt durch eine nicht vorhandene oder defekte Abdichtung ein. Betroffene Bauteile sind häufig das Mauerwerk, der Fassadenputz, das Dach, die Balkon- oder Terrassenabdichtung. - Wasser im Erdreich
Wasser dringt aufgrund einer fehlenden oder defekten Abdichtung in das Kellermauerwerk oder die Bodenplatte ein. - Aufsteigende Feuchtigkeit im Mauerwerk
Wasser dringt durch eine fehlende oder defekte Außenabdichtung ein und steigt aufgrund einer fehlenden Horizontalsperre im Mauerwerk auf. - Hygroskopische Feuchte
Aufgrund eines längeren Feuchteintrags, lagern sich Salze im Bauteil ab. Salze haben die Eigenschaft, Feuchtigkeit aus Luft aufzunehmen und im Baustoff anzulagern (Hygroskopizität).
Feuchte Bauteile kühlen schneller und stärker aus, welches wiederum zur Kondensationsfechte führt. - Kondensationsfeuchte
Auf ungedämmten Bauteilen und somit kalten Oberflächen kondensiert Wasserdampf. Dieses Kondenswasser wird vom Baustoff aufgenommen und gespeichert.
Folgende Bauschäden ergeben sich aus fehlenden oder defekten Abdichtungen
- Nasse Kellerwände und Kellerböden
- Schimmelpilzschäden an Wänden, in Bodenaufbauten und an Decken
- Mechanische Frostschäden am Putz oder Mauerwerk
- Mechanische Schäden durch Kristallisation von Salzen im Baustoff (Hydration)
- Feuchte- und Schimmelpilzschäden am Hausrat